Änderungen bei der Abgasuntersuchung an Euro 6/VI Fahrzeugen
hier: Einführung Leitfaden 5
Auf der diesjährigen Automechanika, der Leitmesse der Kfz-Branche war die Aufrüstung der vorhandenen Geräte zur Durchführung der Abgasuntersuchung gemäß dem neuen Geräteleitfaden (Software-Version 5) ein Gesprächsthema. Hier einige Fakten zu den geplanten Neuerungen bei der AU:
- Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat dafür gesorgt, dass das zweistufige Prüfverfahren vorerst auch für Euro 6/VI-Fahrzeuge erhalten bleibt.
- Es erfolgt keine Messung von NOx und Partikelmasse in den nächsten Jahren.
- Die Softwareversion 5, mit der die aktuellen AU-Geräte aufgerüstet werden müssen, kommt voraussichtlich Mitte nächsten Jahres.
- Erfolgt keine Erweiterung auf den neuen Geräteleitfaden (Softwareversion 5) muss die Anerkennung auf Fahrzeuge bis Euro Norm 5-Pkw und Euro V-Nfz beschränkt werden.
- Bis zur verbindlichen Einführung des neuen Geräteleitfadens können auch Euro 6- Pkw und Euro VI-Nfz übergangsweise mit dem Geräteleitfaden 4 geprüft werden.
Bis zur verpflichtenden Anwendung des neuen AU-Geräteleitfadens (Software-Version 5) müssen Euro 6-Pkw und Euro VI-Nutzfahrzeuge hilfsweise anhand des aktuellen AU-Geräteleitfadens (Software-Version 4) im Rahmen der AU geprüft werden.
Hierfür ist eine verbindliche Handlungsanweisung für die AU-Durchführung an diesen Kraftfahrzeugen erarbeitet worden.
Bis zur endgültigen Umsetzung/Anwendung der neuen AU-Richtlinie ist spätestens verpflichtend ab dem 01.12.2014 die AU-Prüfung von Euro 6/VI-Fahrzeugen nach dem in der Handlungsanweisung beschriebenen Verfahren durchzuführen.